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Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet beschränkt sich natürlich nicht darauf, daß wir Sie bei der Gründung des Unternehmens bezüglich der zweckmäßigen Rechtsformwahl beraten und – unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation – den Gesellschaftsvertrag entwerfen. Jede Gesellschaft benötigt immer wieder rechtliche Beratung und Unterstützung, zum Beispiel bei · Änderungen der Rechtsform · Kapitalerhöhungen · Verschmelzung mit anderen Unternehmen · Aufnahme/Ausschluß von Gesellschaftern · Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen · Erwerb/Veräußerung von Geschäftsanteilen · Bestellung/Abberufung der Geschäftsführer · Nachfolgeregelungen aus Altersgründen und beim Erbfall · Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
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