Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet beschränkt sich natürlich nicht darauf, daß wir Sie bei der Gründung des Unternehmens bezüglich der zweckmäßigen Rechtsformwahl beraten und – unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Situation – den Gesellschaftsvertrag entwerfen.

Jede Gesellschaft benötigt immer wieder rechtliche Beratung und Unterstützung, zum Beispiel bei 

·       Änderungen der Rechtsform

·       Kapitalerhöhungen

·       Verschmelzung mit anderen Unternehmen

·       Aufnahme/Ausschluß von Gesellschaftern

·       Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen

·       Erwerb/Veräußerung von Geschäftsanteilen

·       Bestellung/Abberufung der Geschäftsführer

·       Nachfolgeregelungen aus Altersgründen und beim Erbfall

·       Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.